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tarifvertrag
Die im Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) zusammengeschlossenen Zeitarbeitsunternehmen und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben einen bundesweiten Tarifvertrag abgeschlossen, dem die beteiligten Parteien einen Modellcharakter zuweisen. Dieser Tarifvertrag wird seit seinem Inkrafttreten in 2004 von Das Personal angewendet.
Der vollständige Text der Tarifverträge steht unter www.personaldienstleister.de zum Download zur Verfügung.
Das Logo des BAP ist Kennzeichen und Beleg für hohe Qualität, Kompetenz und Seriosität. Nur Mitglieder des BAP, die vorab umfassend überprüft wurden, sind berechtigt, das BAP-Logo in ihren Dokumenten und Informationsmaterialien zu verwenden.
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